
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der GiLLARDON GmbH & Co. KG corporate health & personnel development
1. Allgemeines
Für alle, also auch zukünftige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der GiLLARDON GmbH & Co. KG (im Folgenden: Firma GILLARDON) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Der Auftraggeber verzichtet damit auf die Geltendmachung eigener AGB. Stillschweigen bzw. die widerspruchslose Erbringung der von uns geschuldeten Leistung gelten weder als Anerkennung noch Zustimmung der AGB des Vertragspartners.
2. Vertragsabschluss
Die Firma GiLLARDON übersendet dem Auftraggeber ein individuell erstelltes Angebot per Email oder Brief. Der maßgebliche Vertrag kommt zwischen den Parteien nur zustande, soweit der Auftraggeber die Annahme des ihm unterbreiteten Angebotes gegenüber der Firma GiLLARDON schriftlich bestätigt.
Um eine optimale Leistungserbringung seitens der Firma GiLLARDON zu gewährleisten, verpflichtet sich der Auftraggeber, die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Daten und Informationen der Firma GiLLARDON unverzüglich mitzuteilen.
3. Preise und Fälligkeit
Unsere Preise richten sich nach dem jeweils vom Kunden gewählten Leistungsangebot und verstehen sich als Basispreise zuzüglich Fahrt- und Übernachtungskosten.
Soweit die Durchführung der beauftragten Maßnahme einen über den angebotenen Umfang hinausgehenden Zeitaufwand erfordert, ist dieser nach vorheriger schriftlicher Information des Auftraggebers jeweils in Höhe von 180,00 €/h zu vergüten.
Bei Vertragsabschluss ist, soweit eine entsprechende Rechnung gestellt wird, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Basispreises zzgl. anteiliger Mehrwertsteuer fällig. Bei Aufträgen, die sich über einen Zeitraum von mehr als einem Monat erstrecken, können weitere Abschlagszahlungen bis zu 80 % der erbrachten Leistungen (inkl. Aufwandsvergütungen) gefordert werden. Die abschließende Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der beauftragten Maßnahme; Rechnungsbeträge müssen der Firma GiLLARDON ohne jeden Kostenaufwand zufließen.
Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung der Firma GiLLARDON 20 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Firma GiLLARDON berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, Verzugszinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen und ihre Leistungserbringung vorübergehend einzustellen.
4. Leistung/Durchführung der Maßnahme
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots der Firma GiLLARDON, den allgemeinen Informationen auf der Web-Seite der Firma GiLLARDON (www.GiLLARDON.org) und der vor Angebotsunterbreitung ausgehändigten Basisinformationsmappe.
Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, dass passende Räumlichkeiten, die über die zur Leistungserbringung notwendige technische Ausstattung verfügen, bereitgestellt werden.
Der Auftraggeber hat der Firma GiLLARDON spätestens 2 Wochen vor Durchführung der beauftragten Maßnahme eine vollständige Teilnehmerliste zu übersenden.
5. Rücktritt
Soweit dem Auftraggeber ein gesetzliches Rücktrittsrecht nicht zur Seite steht, kann er bis 4 Wochen vor Durchführung der beauftragten Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er der Firma GiLLARDON unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, soweit der Rücktritt 10 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin erfolgt, 40 % bis vier Wochen vor dem Termin 80 % des vereinbarten Basishonorars zu erstatten. Dem Aufraggeber bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform.
Soweit „Mobile Massagen“ und "systemische Organisationsaufstellungen" beauftragt werden, können Änderungen hinsichtlich des Termins bis 3 Tage vor Durchführung berücksichtigt werden, hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der Auftragssumme, mindestens jedoch 20,00 €, berechnet.
Der Auftraggeber kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Firma GiLLARDON die Pflichtverletzung zu vertreten hat. In diesem Fall hat sich der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung durch die Firma GiLLARDON zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder die Erbringung der vereinbarten Leistung wünscht.
6. VirtualCoach
Soweit der Auftraggeber den VirtualCoach bzw. „LIFE-go!“oder „LIFE-traffic!“ nutzt, kann er den Vertrag hinsichtlich dieser Maßnahmen mit einer Frist von drei Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen, soweit kein befristeter Nutzungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Abrechnung dieser Maßnahmen erfolgt monatlich.
Die jeweiligen Teilnehmer des VirtualCoach erhalten ein individuelles Passwort, welches sie streng vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen haben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Kenntnis von der unautorisierten Nutzung des Passwortes die Firma GiLLARDON unverzüglich zu unterrichten.
7. Vertraulichkeit
Die Firma GiLLARDON verpflichtet sich, über sämtliche ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Informationen einschließlich personenbezogener Teilnehmerdaten Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertrages.
Die der Firma GiLLARDON seitens des Auftraggebers zur Verfügung gestellten Unterlagen werden nur im Rahmen der Maßnahme verwendet. Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, die anlässlich der Maßnahmen seitens der Firma GiLLARDON exklusiv zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien ausschließlich im Rahmen der Maßnahme zum Einsatz zu bringen und nicht anderweitig zu verwenden/ zu vervielfältigen. Bei einer über den jeweils erteilten Auftrag hinausgehenden Nutzung ist die schriftliche Zustimmung Firma GiLLARDON einzuholen.
Die von der Firma GiLLARDON angebotenen Konzepte und ausgehändigten Materialien unterliegen dem Urheberecht.
8. Haftung
Eine Haftung für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Firma GiLLARDON, ihren gesetzlichen Vertreter oder beauftragte Erfüllungsgehilfen beruhen, wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung sowie für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bzw. aus der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren.
9. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Firma GiLLARDON. Für die vertragliche Beziehung gilt ausschließlich Deutsches Recht.
10. Nebenabreden/Sonstiges
Mündliche Vereinbarungen oder Erklärungen anderer Personen, die hierzu von der GiLLARDON GmbH & Co. KG nicht besonders bevollmächtigt sind, sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt werden.
Der Auftraggeber gestattet der Firma GiLLARDON während der Durchführung der beauftragten Maßnahme für Promotion-, Demonstrations-, und Public Relation-Zwecke Film-, Foto- bzw. Videoaufnahmen anzufertigen, ggf. auch durch Dritte. Die Aufnahmen erfolgen allein aus Gründen, um die Tätigkeit der Firma GiLLARDON im Internet, Flyern, Rundschreiben u.ä. zu bewerben; eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen ist nicht beabsichtigt.
Zurück
Seitenanfang